Parkplatz (0)

Home > Kaufabwicklung> Ausfuhr aus der Europäischen Union

Ausfuhr aus der Europäischen Union

1. Kauf des Fahrzeugs und Unterzeichnung der Bestellunterlagen

Der erste Schritt ist der Kauf des Fahrzeugs. Hierbei wird der Kaufvertrag unterzeichnet und die Bestellunterlagen vollständig ausgefüllt.

2. Überweisung des Kaufpreises und der Kaution

Der Käufer überweist den Netto-Kaufpreis des Fahrzeugs. Zusätzlich wird eine Kaution in Höhe der Mehrwertsteuer (MWSt) als Sicherheit überwiesen. Diese Kaution wird später erstattet, sobald die Ausfuhr des Fahrzeugs aus der EU bestätigt ist.

3. Abholung des Fahrzeugs

Der Käufer holt das Fahrzeug ab.

4. Abgabe der Ausfuhrerklärung beim Zollamt Fürstenwalde

Vor der Ausfuhr des Fahrzeugs muss eine Ausfuhrerklärung beim Zollamt Fürstenwalde abgegeben werden. Unser Unternehmen bietet Unterstützung bei der Abwicklung dieser Formalitäten an.

5. Bestätigung der Ausfuhr an der EU-Außengrenze

Beim Verlassen der EU wird an der Außengrenze das Verlassen des Fahrzeugs beim zuständigen Ausfuhr-Zollamt bestätigt. Ein Ausfuhrvermerk wird erstellt.

6. Abruf des Ausfuhrvermerks durch das Zollamt Fürstenwalde

Das Zollamt in Fürstenwalde kann den erstellten Ausfuhrvermerk abrufen, um die Ausfuhr des Fahrzeugs zu bestätigen.

7. Erstattung der Kaution

Nach Erhalt des Ausfuhrvermerks durch das Zollamt Fürstenwalde erstattet unser Unternehmen die Kaution in Höhe der Mehrwertsteuer an den Käufer zurück.

8. Zeitrahmen der Ausfuhr

Die gesamte Ausfuhr des Fahrzeugs darf höchstens 3 Monate dauern. Innerhalb dieses Zeitrahmens muss der Ausfuhrvermerk erstellt und die Kaution erstattet werden.

Dieser Ablauf gewährleistet eine reibungslose Abwicklung der Mehrwertsteuererstattung beim Verkauf eines Fahrzeugs außerhalb der EU.